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Zsammgrauft 0322   8Nicht alle Schüler und Schülerinnen der 7. Klassen konnten sich zunächst unter dem Begriff „Zammgrauf“ etwas vorstellen. Schnell wurde jedoch jedem klar, dass hier nicht „gerauft“ wird, sondern dass die Betonung vielmehr auf „Zusammen“ liegt und es sich um ein Projekt zur Gewaltprävention und Zivilcourage handelt.

Unter der Leitung von den Jugendbeamten Alexandra Schindler und Michael Blüml von der Polizeiinspektion Traunreut stand den 7. Klassen jeweils ein ganzer Vormittag zur Verfügung. 

Anhand praxisnaher Übungen und Rollenspielen lernten die Siebtklässler Möglichkeiten für ein gewaltfreies Miteinander kennen. Wie kann ich gemeinsam „Knoten lösen“? D.h. wie verhalte ich mich, um Konflikte lösbar zu machen – nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause oder mit Freunden?

Wann liegt überhaupt Gewalt vor und wann liegt keine vor? Mithilfe einer Skala erarbeiteten die Schüler die verschiedenen Gesichter von Gewalt und erfuhren dabei, wie unterschiedlich Gewaltempfinden sein kann. Gemeinsam erarbeiteten sie Strategien, wie man sich erfolgreich schützen kann.

Gleichzeitig lernten die Schüler und Schülerinnen, was es bedeutet strafmündig zu sein. Ab 14 Jahren kannst du strafrechtlich belangt werden, wenn du gegen Strafgesetze verstößt, z.B. bei Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verkehrs- oder Drogendelikten. Anhand von einer Vielzahl von Beispielen auch aus ihrem Wirkungskreis erklärte Frau Schindler, welche Strafen Jugendliche zu erwarten haben, von erzieherischen Maßnahmen wie Aufsätze schreiben oder Sozialstunden bis hin zu Verwarnungen, Jugendarrest und Jugendstrafe. Erfolgt ein Eintrag in das Bundeszentralregister, so kann das später negative Folgen haben, z.B. wenn du den Führerschein machen oder dich für eine Stelle bewerben möchtest. 

Von besonderem Interesse war dabei der Umgang mit dem Handy. Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, musst du wissen, dass man Videos, Audios, Bilder oder Texte mit pornographischen oder gewaltverherrlichenden Darstellungen weder besitzen noch verschicken darf. Befinden sich solche Inhalte erst einmal auf dem Smartphone oder werden sie verbreitet, ist dies strafbar und kann dazu führen, dass dein Smartphone von der Polizei eingezogen wird - und zwar für immer. Daher rät Frau Schindler, verdächtige Inhalte niemals herunterzuladen, Eltern oder Lehrer zu Rate zu ziehen und anschließend die Dateien sofort zu löschen. 

StDin Maria Stief

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