Der Polizeihauptkommissar Michael Doppelberger von der Polizeiinspektion Trostberg war zu Gast am JHG und hielt für die 10. und 11. Jahrgangsstufe einen Vortrag zum Thema Strafprävention. Eröffnet wurde der Vortrag mit Zeitungsartikeln, die von dem Messerangriff und der Geiselnahme in Mietenkam sowie einem schweren Verkehrsunfall bei Traunreut berichten. Immer wieder lesen wir von Straftaten und Unfällen. Um mehr über die Gesetzeslage zu erfahren, besuchte uns der Polizeihauptkommissar am JHG.

Herr Doppelberger erklärte die Abstufungen der Strafmündigkeit und die möglichen Konsequenzen für Kinder, die noch nicht strafmündig sind, aber dennoch eine Straftat begehen. Näher wurde auf die verschiedenen Arten von Delikten, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sowie die darauffolgenden Maßnahmen eingegangen. Unterschiedliche Straftaten, wie zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, Diebstahl, Körperverletzung usw. wurden thematisiert und anhand von Beispielen und Fällen veranschaulicht. Hervorzuheben ist hierbei, dass Delikte nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen und Dulden begangen werden können. Ebenso wurde auf den Unterschied von Fahrlässigkeit und Vorsatz eingegangen und so der Unterschied der Konsequenzen erarbeitet.

Ein weiterer Themenblock war das begleitete Fahren. Da die meisten Schülerinnen und Schüler bald selbst die Fahrschule besuchen und die Fahrerlaubnis erlangen werden, waren die Informationen sehr hilfreich. Herr Doppelberger ging dabei unter anderem darauf ein, welche Verkehrsdelikte es gibt und wie diese bestraft werden.

Weiter wurde das Smartphone thematisiert. Welche Inhalte auf dem Handy sind strafbar? Was ist erlaubt, was verboten? Extremistische Hetze, verbotene (Ab-) Zeichen, Pornographie, Gewaltvideos, Bilder von Menschen, die sich in einer hilflosen Lage befinden, haben auf dem Handy nichts verloren und sind sehr wahrscheinlich ein Straftatbestand.

Abschließend wurde noch auf die Polizeiausbildung eingegangen. Die Schülerinnen und Schüler erfuhren, welche persönlichen und schulischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Ausbildung bei der Polizei zu beginnen.

Wir bedanken uns recht herzlich bei Hernn PHK Michael Doppelberger für den spannenden und aufschlussreichen Vortrag.

Sandra Passer 
Schulsozialpädagogin